Denkmalgeschützte Gebäude / Sanierungen

Das Denkmalschutzgesetz regelt den Umgang mit Denkmälern. Wichtig hierbei ist die Abstimmung mit den zuständigen Behörden der Denkmalpflege, die wir sehr gerne für Sie übernehmen. Über eventuelle Fördermittel informieren wir Sie selbstverständlich auch gerne. Öffentliche und private Gebäude in Deutschland verbuchen für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung einen Anteil von 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs. Sie stehen für fast 20 Prozent des gesamten CO²-Ausstoßes. Durch fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik können teilweise 80 Prozent des Energiebedarfs eingespart werden. Ebenso führen Veränderungen in der Zulassung von Kältemitteln, Verschärfungen in der Trinkwasserhygiene und Brandschutz dazu, dass der Immobilienbesitzer Veränderungen an seinem Bestand vornehmen muss. Da der Gebäudestandard in Deutschland groß ist, sich Veränderungen in der Nutzung ergeben sowie die Standzeit der Anlagentechnik erreicht ist und diese auch nicht mehr dem Stand der Technik entspricht, ergeben sich hieraus in der Technischen Gebäudeausrüstung Veränderungen und Aufgabenfelder, in denen die bhp-GmbH tätig ist. Der Staat fördert die Sanierungsmaßnahmen mit unterschiedlichen Programmen. Zu Beginn der Sanierung ist es, wie bei allen Bauprojekten, wichtig, die gewünschte Nutzung des Gebäudes im Rahmen eines Flächen- und Raumprogramms zu beschreiben, damit die technische Gebäudeausrüstung zielgerichtet und zukunftsweisend durch die bhp-GmbH eingeplant werden kann. Durch die vorhandene Gebäudestruktur ergeben sich meistens Zwänge, so dass im Zusammenspiel zwischen Architekten, Bauherren und Fachplaner Kompromisse gefunden werden müssen. Für den Betreiber von Gebäuden ist durch gesetzliche Vorschriften der Aufwand zur Dokumentation gestiegen, welchen wir durch den Einsatz einer zielgerichteten Gebäudeautomation verringern.